Die ESBK-Sperrliste: Welche Wettseiten in der Schweiz gesperrt sind

2597 Domains. So viele Websites standen im August 2025 auf der vereinigten Sperrliste von ESBK und Gespa – ein Rekord seit Inkrafttreten des Geldspielgesetzes. Als ich diese Zahl zum ersten Mal gelesen habe, dachte ich: Das muss ein Fehler sein. Ist es aber nicht. ESBK Sperrliste Sportwetten ist eines der am meisten diskutierten und am wenigsten verstandenen Themen im Schweizer Wettmarkt.
Ich beschäftige mich seit Jahren mit der Sperrliste, weil sie direkte Auswirkungen auf jeden hat, der mit Paysafecard bei internationalen Anbietern einzahlt. Was bedeutet es, wenn ein Wettanbieter gesperrt wird? Wie funktioniert die Sperre technisch? Und was passiert mit dem Guthaben, das man dort eingezahlt hat? Diese Fragen beantworte ich hier.
Wie die Sperrliste technisch funktioniert
Die ESBK hat es in einer offiziellen Stellungnahme selbst zugegeben: DNS-Sperren sind technisch begrenzt wirksam und grundsätzlich umgehbar. Diese Ehrlichkeit ist bemerkenswert und zeigt, dass die Behörde die Grenzen ihres eigenen Instruments kennt.
DNS steht für Domain Name System – es ist das Telefonbuch des Internets. Wenn man eine Website aufruft, fragt der Browser den DNS-Server nach der zugehörigen IP-Adresse. Die DNS-Sperre funktioniert, indem Schweizer Internetprovider die Anfrage für gesperrte Domains blockieren. Der Browser findet die Seite nicht, weil der DNS-Server die Antwort verweigert.
Die Umgehung ist technisch simpel: Ein alternativer DNS-Server, ein VPN oder der Tor-Browser genügen. Deshalb wirkt die Sperrliste eher als Hürde denn als Mauer. Gelegenheitsnutzer werden abgehalten, technisch versierte Nutzer nicht. Manuel Richard, Direktor der Gespa, hat das Problem der Durchsetzung klar benannt: Die Plattformen sitzen oft in Offshore-Staaten, wo andere Rechtsgrundlagen gelten.
Für Paysafecard-Nutzer hat die technische Funktionsweise eine wichtige Implikation: Die Sperre betrifft den Zugang zur Website, nicht die Zahlungsmethode. Auch wenn eine Website gesperrt ist, kann eine Paysafecard-Einzahlung technisch funktionieren, sofern man die Seite erreicht. Die Frage ist nicht, ob man einzahlen kann, sondern ob man es tun sollte.
Umfang und Dynamik der Sperrliste 2025/2026
Die Sperrliste ist kein statisches Dokument. Sie wächst kontinuierlich: 2025 wurden rund 300 neue Domains hinzugefügt. Im Vergleich: 2024 führte die ESBK 55 Inspektionen durch, fällte 132 Strafentscheide und blockierte 467 nicht bewilligte Websites. Die Dynamik zeigt, dass der regulierte Markt aktiv gegen nicht lizenzierte Anbieter vorgeht.
Die gesperrten Seiten umfassen nicht nur Sportwetten-Anbieter, sondern auch Online-Kasinos, Poker-Plattformen und gemischte Gambling-Portale. Die Sperrliste wird von ESBK und Gespa gemeinsam geführt und regelmässig aktualisiert. Neue Domains werden hinzugefügt, sobald die Behörde feststellt, dass ein Anbieter ohne Schweizer Konzession operiert und sich an Schweizer Kunden richtet.
Ein Muster, das sich abzeichnet: Manche Anbieter reagieren auf die Sperrung, indem sie unter neuen Domains wieder auftauchen. Die Behörde blockt dann auch die neuen Domains – ein Katz-und-Maus-Spiel, das sich seit 2019 wiederholt. Manuel Richard hat diesen Mechanismus offen beschrieben: Einzelne Anbieter versuchen, ihr Geschäft durch das Aufschalten neuer Seiten aufrechtzuerhalten.
Die Wirksamkeit der Sperrliste wird unterschiedlich bewertet. Befürworter verweisen auf den Signaleffekt und den Schutz unerfahrener Nutzer. Kritiker argumentieren, dass die Sperrliste den Markt nicht reguliert, sondern lediglich den Zugang erschwert – und diejenigen benachteiligt, die freiwillig bei regulierten Anbietern spielen würden, wenn es eine grössere Auswahl gäbe.
Interessant ist der internationale Vergleich: Deutschland hat mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 einen anderen Weg gewählt und vergibt Lizenzen an private Anbieter. Österreich reguliert über das Glücksspielmonopol ähnlich restriktiv wie die Schweiz. Die Sperrliste ist ein spezifisch schweizerisches Instrument, das in seiner Konsequenz – über 2500 gesperrte Domains – international seinesgleichen sucht.
Was die Sperrliste für Paysafecard-Nutzer bedeutet
Die praktische Bedeutung lässt sich in drei Punkten zusammenfassen.
Erstens: Wer bei einem gesperrten Anbieter mit Paysafecard einzahlt, hat keinen rechtlichen Schutz bei Streitigkeiten. Wenn der Anbieter die Auszahlung verweigert, das Konto sperrt oder die Bonusbedingungen einseitig ändert, gibt es keine Schweizer Behörde, die eingreifen kann. Der Anbieter sitzt im Ausland, und die Schweizer Gerichte sind nicht zuständig.
Zweitens: Das Paysafecard-Guthaben selbst ist von der Sperre nicht betroffen. Paysafecard blockiert keine PINs basierend auf der Sperrliste. Der PIN funktioniert, unabhängig davon, bei welchem Anbieter man ihn eingibt. Die Verantwortung für die Wahl des Anbieters liegt beim Nutzer.
Drittens: Die Sperrliste bietet eine nützliche Orientierung. Wer prüfen will, ob ein bestimmter Wettanbieter in der Schweiz zugelassen ist, kann die öffentlich einsehbare Sperrliste konsultieren. Steht der Anbieter auf der Liste, ist er nicht lizenziert. Steht er nicht auf der Liste, heisst das allerdings nicht automatisch, dass er lizenziert ist – er könnte einfach noch nicht erfasst worden sein.
Meine persönliche Haltung: Die Sperrliste ist ein Orientierungspunkt, kein Verbot. Wer sich bewusst entscheidet, bei einem internationalen Anbieter mit Paysafecard einzuzahlen, tut das auf eigenes Risiko und mit dem Wissen, dass der Schweizer Rechtsschutz nicht greift. Diese Entscheidung muss jeder für sich treffen – informiert und mit offenen Augen. Was ich nach Jahren der Beobachtung sagen kann: Die seriösen internationalen Anbieter sind trotz Sperrliste in der Regel zuverlässig bei Auszahlungen. Aber „in der Regel“ ist eben keine Garantie, und genau darin liegt der Unterschied zum regulierten Markt.
Was ich aus der Praxis berichten kann: Die Sperrliste hat das Nutzerverhalten verändert, aber nicht in der von den Behörden erhofften Weise. Technisch versierte Nutzer haben gelernt, die Sperren zu umgehen. Weniger technisch versierte Nutzer sind auf die legalen Anbieter umgestiegen oder haben das Wetten ganz aufgegeben. Die Mittelgruppe – diejenigen, die weder technisch affin noch bereit sind, ganz aufzuhören – ist die eigentliche Zielgruppe der Sperrliste. Und für diese Gruppe funktioniert die Massnahme tatsächlich als Barriere, wenn auch keine unüberwindbare.
Die Dynamik der Sperrliste zeigt auch, wie lebendig der nicht regulierte Markt ist. 300 neue Domains pro Jahr bedeuten, dass ständig neue Anbieter auf den Schweizer Markt drängen. Für Paysafecard-Nutzer heisst das: Die Auswahl an Anbietern, die Paysafecard akzeptieren, bleibt gross – trotz Sperrliste. Aber die Stabilität einzelner Anbieter ist nicht garantiert, weil eine Sperrung jederzeit erfolgen kann.
Kann ich trotz Sperrliste bei einem gesperrten Anbieter mit Paysafecard einzahlen?
Technisch ist es möglich, die DNS-Sperre zu umgehen und die Einzahlung durchzuführen. Paysafecard selbst blockiert keine PINs basierend auf der ESBK-Sperrliste. Allerdings fehlt bei nicht lizenzierten Anbietern jeder rechtliche Schutz im Streitfall.
Werden neue Anbieter automatisch auf die Sperrliste gesetzt?
Nein. Die ESBK prüft jeden Fall einzeln und setzt nur Anbieter auf die Liste, die ohne Schweizer Konzession operieren und sich nachweislich an Schweizer Kunden richten. Der Prozess dauert, weshalb manche Anbieter erst Monate nach Aufnahme der Tätigkeit gesperrt werden.
Erstellt von der Redaktion von „Paysafecard Wetten“.